Straßenfotografie: Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten des Persönlichkeitsrechts

Das BVerfG hat in seiner Nichtzulassungsentscheidung vom 08.02.2018 (Az. 1 BvR 2112/15) im Falle einer künstlerisch motivierten Straßenszenenfotografie jetzt entschieden, dass eine mit dem Gesicht erkennbare Privatperson, deren Körper etwa ein Drittel einer fotografierten Straßenszene einnimmt, eine Zuschaustellung dieses Fotos im öffentlichen Raum nicht dulden muss.

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