Insight Inbox 01/18

Frohes Neues Jahr! Das Jahr 2018 beginnt ebenso ereignisreich, wie das vergangene Jahr endete. Unsere erwähnenswerten Meldungen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht:

  • ALBA PATERA vertritt Air Berlin-Piloten im Insolvenzverfahren

  • TePe Zahnpflegekampagne mit Jürgen Vogel erfolgreich verlängert

  • Wie schnell schließt sich 2018 das “Value Gap“? Und für wen?

  • Aufhebung des Geo-Blockings in der EU zeigt 2018 erste Konsequenzen

  • Die Firmenbeiträge an die Künstlersozialkasse sinken in 2018 erneut

  • Schonfrist des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes abgelaufen

  • Nicht vergessen! Ende Mai kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Coca Cola erfolgreich im Markenstreit gegen 'Master' aus Syrien


Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

„Über den Wolken...“
ALBA PATERA vertritt AirBerlin-Piloten im Insolvenzverfahren

„Wind Nord/Ost Startbahn null drei, bis hier hör‘ ich die Motoren. Wie ein Pfeil zieht sie vorbei, und es dröhnt in meinen Ohren...".

Pünktlich zum 75ten Geburtstag des großen Liedermachers Reinhard Mey gab es Kündigungsschreiben statt Flugpläne von AIR BERLIN. Fraglich ist, ob nicht die Deutsche Lufthansa AG mit ihrer Tochter EUROWINGS einen verbindlichen Willkommensgruß hätte senden sollen. Immerhin hat sie im Rahmen der Insolvenz einen Deal mit AIR BERLIN ausgehandelt. Betriebsübergang oder nicht?

Wir gehen der Sache arbeitsrechtlich auf den Grund. Das breite Spektrum von §613a BGB schützt die von ALBA PATERA beim Arbeitsgericht Berlin vertretenen Piloten.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Kündigungsschutzrecht“


Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht

„Mut zur Lücke“
TePe Zahnpflegekampagne mit Jürgen Vogel erfolgreich verlängert

Seit 2016 beraten wir den sympathischen Hersteller von Mundhygieneprodukten aus Schweden in seiner Testimonial-Aufklärungskampagne mit dem deutschen Schauspieler Jürgen Vogel. Produkte und Medien sind immer nur erfolgreich durch die Menschen, die hinter ihnen stehen.

Namen, Gesichter, Charaktere sowie Images und „Look and Feel“ spielen dabei in digitalen Medien eine größere Rolle denn je. Verträge zur Einräumung vom Recht am Bild und zur Nutzung der Persönlichkeit müssen daher intelligent und mit Augenmaß verhandelt und ausgearbeitet werden.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Persönlichkeitsrecht in Testimonial- und Werbeverträgen“


Urheberrecht

Urheberrecht

“I want my MTV - Money for nothing”
Wie schnell schließt sich 2018 das “Value Gap“?... und für wen?

Mitte der neunziger Jahre lizensierten die großen Major Labels der Musikindustrie ihr gesamtes Videorepertoire langfristig für ein paar Millionen Dollar an den TV-Sender MTV. Die Ausstrahlung galt als Promotion. Glücklich war, wer über den Sender lief. Hunderte von Millionen Werbegeldern liefen an den Labels vorbei in die Senderkasse.

2018 ist Fernsehen zunehmend out und Streaming zur Primärnutzung geworden. Kaum noch folgt dem Video- oder Audiostream ein CD-Kauf oder bezahlter Download. Daher wird bei YouTube, Spotify und Co. das große Geld gesucht. Aber liegt es auch dort und wenn ja für wen?

UNIVERSAL MUSIC hat vor Weihnachten einen neuen großen Rahmenvertrag mit YouTube und Facebook abgeschlossen. Dies beflügelt auch in Europa die Debatte um neue Bezahldienste und die Frage, wann bei wem „Song für Song“ welches Geld ankommt und auf Basis welcher Daten.

ALBA PATERA setzt sich in allen Bereichen der Wertschöpfungskette für angemessene Reporting- und Vergütungsstrukturen ein.    

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Urheberrecht, Industrieförderung und Value Gap“


Medienrecht/Telekommunikationsrecht

Medienrecht/Telekommunikationsrecht

„Zeig mir Deine Videothek und ich sage Dir wo Du bist“
Aufhebung des Geo-Blockings in der EU zeigt 2018 erste Konsequenzen

Schon schienen die Zeiten des bunten und wirtschaftlich wichtigen territorialen Handels von TV- und Videolizenzen vorbei. Doch in letzter Sekunde hat das EU-Parlament 2017 einen Riegel vor die weitreichenden Vorschläge der EU-Kommission geschoben. Nun bleibt in der Praxis abzuwarten, welche Abonnement-Videos ab 2018 in der Finca auf Malle, im Cottage in Cornwall (noch!) oder an der Französischen Riviera auch ohne VPN-Zugang verfügbar sind. Wer glaubt, zukünftig mittels bulgarischem Abonnement ein kostengünstiges Bundesliga-Paket nach Bad Salzuflen zu bekommen, wird allerdings enttäuscht.

Für uns steht fest: Wenn die EU-Legislative dem wirtschaftlich seit Jahrzehnten etablierten Territorialhandel von Urheberlizenzen den Boden entzieht, dann muss sie auch etwas Neues zu bieten haben. Verbraucherschutz ja, aber ohne faire Lizenzbedingungen kann es Kultur- und Sportvermarktung nicht geben.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Lizenzhandel und der sukzessive Wegfall von Geo-Blocking“


Medienrecht/Sozialrecht

Medienrecht/Sozialrecht

„Im Norden nicht nur Geld für Krabbenfischer“
Die Firmenbeiträge an die Künstlersozialkasse sinken in 2018 erneut

In Wilhelmshaven an der Nordsee liegen nicht nur verwaiste Krabbenkutter. Dort befindet sich auch die Künstlersozialkasse (KSK) und zwar im Aufwind. In der KSK sind 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten pflichtversichert. Unternehmen, welche diese Kreativen mittels Honorarverträgen verpflichten, zahlen in die KSK ein. Nun ist es gelungen, viele tausend neue Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, wodurch in 2018 die Beiträge auf mehr Schultern verteilt werden und dadurch sinken. Der Satz liegt in diesem Jahr bei 4,2% (gegenüber 4,8% im Vorjahr).

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Muss ich als Unternehmer KSK abführen und wie berechne ich es?“


Medienrecht/Telekommunikationsrecht

Medienrecht/Telekommunikationsrecht

„Schluss mit lustig – oder drosselt Facebook jetzt auf unter 2 Mio. User in Deutschland?“
Schonfrist des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes abgelaufen

Pünktlich zum Jahreswechsel müssen die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, LinkedIn und Xing ihre Berichtswesen nach § 2 NetzDG und Verfahren nach § 3 NetzDG eingerichtet haben. Wer sich auf den Schlips getreten fühlt, hat nun bessere Karten, rechtswidrige Inhalte vom Netz nehmen zu lassen. Aber war das nicht schon vorher möglich? Was bringt das neue Gesetz? Die Gerichte werden angesichts diverser unbestimmter Rechtsbegriffe viel Arbeit bekommen. Wann ist ein Verfahren zur Unterbindung von 'hate' und 'fake' transparent? Was ist rechtswidrig und was ist offenkundig rechtswidrig?

ALBA PATERA sorgt dafür, dass der Schwindel beim Schaukeln zwischen den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung, Art. 5 GG, und der Würde des Menschen, Art. 1 GG, bei der Anwendung des NetzDG nicht zu groß wird.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Kampf um das Wort – Meinungsrecht und Takedown im Netz“


Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

„Vergissmein(nicht)... oder welche Blume schenke ich meinem Datennutzer?
Nicht vergessen! Ende Mai kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Noch immer nicht hat das Bundesverfassungsgericht im „Apollonia“-Fall (Az. 1 BvR 16/13) über ein Recht auf Vergessen entschieden. Dabei kennt es zumindest die technischen Möglichkeiten seit der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) aus 2014 genau.

Die Zeit ist vorangeschritten und mit ihr kommt Ende Mai die EU-Datenschutz-GrundVO, die ein Recht auf Vergessen kodifiziert und als EU-Verordnung zur direkten Anwendung kommt. Wichtiger als das Recht, nicht mehr im Netz zu erscheinen, sind gleichwohl die neuen Auskunftsansprüche, die der Datenverarbeitung in allen Industriezweigen Kopfschmerzen bereiten.

Wann kann ein Geheimhaltungsinteresse im Unternehmen größer sein als der Informationsanspruch des Einzelnen?  Fest steht: Durch erhöhte Rechenschafts- und Dokumentationspflichten entsteht ein erhöhter Zeitaufwand in Unternehmen, der effizient gemanaged werden will. Bei dieser Herausforderung sind wir zur Stelle.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Datenschutzgrundverordnung Anwendung ab 25.Mai 2018“


Markenrecht

Markenrecht

„Wie gut schmeckt ein Schriftzug?“
Coca Cola erfolgreich im Markenstreit gegen 'Master Cola' aus Syrien

Das Europäische Gericht hat jüngst dem syrischen Cola-Hersteller Mitico den Markteintritt mit dem Logo seiner Master Cola verwehrt (EuG, Urteil vom 07.12.2017, Az. T-61/16). Schon im ersten Anlauf 2014 hatte das Gemeinschaftsgericht eine Verwechslungsgefahr des syrischen Schriftzuges mit der klassischen und schlangenartigem Spencer-Schrifttype des US Konzerns bejaht und die Sache an das Europäische Markenamt EUIPO in Alicante zurückverwiesen. Schwer nachvollziehbar, wie die Vierte Kammer des Amtes angesichts der notorischen Bekanntheit der Weltmarke im zweiten Anlauf die Beschwerde von Coca Cola zurückwies.

Festzuhalten bleibt: Wer in der EU anmeldet, dem muss auf Basis seiner bisherigen Markennutzung auch eine Nutzung auf dem Gemeinsamen Markt unterstellt werden. Dann spätestens zeigt sich der vom Markenamt erstaunlicherweise verneinte Trittbrettfahrer-Effekt. Denn die Ähnlichkeit des Schriftzuges bei identischem Produkt war vorliegend frappierend. Wir meinen: Coke bleibt Coke.

Kontaktieren Sie uns zum Thema: „Effektiver Markenschutz, notorische Bekanntheit, Verwechslungsgefahr, Assoziationsgefahr.“