Zum Urheberrecht im Allgemeinen sowie im Film und TV Business veröffentlichte die Initiative Urheberrecht in ihrer neusten Ausgabe #3 des Online Magazins IU Mag einen kurzen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Oliver Schwenzer.
Read Morein diesem Jahr überragten viele Aufgaben unser übliches Engagement für die Blog-Beiträge der Kanzlei. Und weil das Jahr nur zwölf Monate hat, die Woche nur sieben Tage und der Tag nur 24 Stunden, legen wir Ihnen nun lediglich diese kleine Note unter den Weihnachtsbaum. Im Kanzleialltag galt indessen das ganze Jahr über: Mit Volldampf voraus!
Read MoreMusik kennt keine Grenzen. Daher musste sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob Musiker aus Staaten außerhalb der EU auch dann an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind, wenn sie keinen Wohnsitz in der EU haben und die Darbietung auch nicht im Gebiet des gemeinsamen Marktes aufgenommen wurde.
Read MoreUrheberrechte anderer zu verletzen, kann teuer werden. Doch nicht immer muss die Kostennote der abmahnenden Kanzlei ausgeglichen werden. Wir zeigen anhand der neuen BGH Rechtsprechung auf, in welchen seltenen Fällen Abmahnkosten als Geschäftsmodell von Kanzleien rechtsmissbräuchlich sein können.
Read MoreBandübernahmeverträge spielen in der Musikwirtschaft die größte Rolle bei der Vertragsgestaltung zwischen unabhängigen Produzenten und den Labels. Dabei ist der Begriff der Bandübernahme veraltet, da heutzutage meist Links zu Dateien in der Cloud versendet werden. Das Lizenzgeschäft bleibt aber gleich. Wir zeigen die Grundzüge der Vertragsgestaltung und üblichen Regelungen in der Bandübernahme auf.
Read MoreEs gibt Neues im Gerichtsmarathon um die Tonaufnahmen von Kraftwerks “Metall auf Metall”, welche von Moses P. im Titel “Nur mir” von Sabrina Setlur eingesetzt wurden. Mit Presseerklärung hat der BGH sein heutiges Urteil „Metall auf Metall IV“ bekanntgegeben. Danach bleibt der Einbau von Samples in Tonaufnahmen eine Vervielfältigung, die grundsätzlich der Zustimmung des originären Rechteinhabers bedarf.
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Im Ausland erfreut sich die Verletzung von Urheberrechten weiterhin großer, wenngleich trauriger Beliebtheit. Da unrechtmäßig im Ausland gehostete Inhalte für das Publikum in Deutschland regelmäßig im Netz abrufbar sind und eine unerlaubte Handlung darstellen, ist der Weg zur deutschen Gerichtsbarkeit nach § 32 ZPO eröffnet. Zusätzlich gilt regelmäßig innerhalb Deutschlands der “fliegende Gerichtsstand”.
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Es bedurfte einer honorigen und über siebzigjährigen Dame, die Sängerin Katy Perry nun doch vor einer Millionen US-Dollar Strafe wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zu bewahren. Die Berufungsrichtern Christina A. Snyder hörte nicht das, was vor kurzem die Jury gehört hatte. Sie befand, dass die beiden verglichenen Werke sich überhaupt nicht ähneln.
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