ARBEITSRECHT

Was umfasst Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin. Es regelt Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und Mitbestimmung.

Was machen wir als Kanzlei?

• Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen

• Beratung bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen

• Vertretung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht

• Strategische Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungen und Incentive-Modellen

Wir sorgen dafür, dass Arbeitsverhältnisse fair und sicher gestaltet sind – für Arbeitgeberinnen wie auch für Arbeitnehmerinnen, insbesondere auf Geschäftsführer- und C-Ebene.