IT- UND SOFTWARERECHT

Was umfasst das IT- und Softwarerecht?

Das IT- und Softwarerecht bildet die rechtliche Grundlage für digitale Produkte, Plattformen und Technologien. Es betrifft alle Unternehmen, die Software entwickeln, vertreiben oder nutzen – von Start-ups bis hin zu etablierten IT-Dienstleistern.

Auch klassische Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, müssen sich mit Fragen des IT-Rechts auseinandersetzen.

Besonders relevante Themen sind:

  • Vertragsgestaltung für digitale Geschäftsmodelle: Softwarelizenzverträge, IT-Projektverträge, Service Level Agreements (SLAs) und Rahmenverträge für SaaS-, PaaS- und IaaS-Angebote.

  • Agile Softwareentwicklung und Open Source: Rechtliche Absicherung von agilen Entwicklungsmethoden (z. B. Scrum, Kanban) sowie Compliance bei der Nutzung von Open-Source-Software (Lizenzkonformität, Copyleft-Effekte, Haftungsfragen).

  • Plattformökonomie und E-Commerce: Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Online-Plattformen, Marktplätze und digitale Dienstleistungen.

  • Haftung und Gewährleistung: Regelungen zu Softwarefehlern, Systemausfällen, Serviceunterbrechungen und Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei kritischen Infrastrukturprojekten.

  • Künstliche Intelligenz und Blockchain: Rechtliche Fragen zur Nutzung von KI-Tools (z. B. Generative AI, Machine Learning), Smart Contracts und dezentralen Anwendungen (DApps).

  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Einhaltung der DSGVO, des TTDSG und branchenspezifischer Vorgaben (z. B. für FinTech, HealthTech oder kritische Infrastrukturen). Umsetzung von Technical and Organisational Measures (TOMs) und Incident-Response-Plänen.

  • Internationale IT-Projekte: Vertragsgestaltung und Compliance bei grenzüberschreitenden IT-Vorhaben, inklusive Datenübermittlung in Drittländer (z. B. Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules).

  • Schutz geistigen Eigentums: Urheberrecht, Patentrecht und Know-how-Schutz für Software, Algorithmen und digitale Inhalte.

  • Regulatorische Anforderungen: Einhaltung von Branchenvorgaben (z. B. GDPR, ePrivacy, NIS2, KI-Verordnung der EU) und technischer Standards (z. B. ISO 27001, BSI-Grundschutz).

Was machen wir als Kanzlei?

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des IT- und Softwarerechts, insbesondere:

  • Vertragsgestaltung für Softwareentwicklung, Lizenzen und IT-Dienstleistungen: Erstellung und Prüfung von Verträgen für individuelle Softwareentwicklung, Standardsoftware, Cloud-Dienste und IT-Outsourcing. Berücksichtigung von Branchenspezifika (z. B. FinTech, MedTech, E-Commerce).

  • Beratung zu Plattformbetreibern, SaaS- und Cloud-Anbietern: Rechtliche Begleitung von Plattformprojekten, inklusive Compliance mit Plattform-to-Business-Verordnung (P2B) und Verbraucherschutzrecht.

  • Rechtliche Begleitung von App- und Webprojekten: Von der Konzeption bis zum Launch: Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Vertragsmodelle (z. B. Work-for-Hire, Lizenzierung, White-Label-Lösungen) und der Absicherung gegen Haftungsrisiken.

  • DSGVO-Compliance und Datenschutzberatung: Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, Erstellung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungsmanagement und Durchführung von Data Protection Impact Assessments (DPIAs).

  • Erstellung von Nutzungsbedingungen und Compliance-Dokumenten: AGB, Datenschutzhinweise, Cookie-Banner und Impressumspflichten für Websites, Apps und digitale Dienstleistungen.

  • Unterstützung bei IT-Projekten mit internationalen Partnern: Koordination von Rechtsfragen in multinationalen Projekten, inklusive lokaler Anpassungen (z. B. für den afrikanischen Markt).

  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten: Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen, Urheberrechtsstreitigkeiten oder Datenschutzverstößen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Schiedsstellen.

  • Beratung zu KI und Blockchain: Klärung von Haftungsfragen, Lizenzmodellen und Compliance-Anforderungen für KI-Anwendungen, NFTs und dezentrale Systeme.

  • Due Diligence und M&A-Begleitung: Prüfung von IT-Assets im Rahmen von Unternehmensübernahmen, Investitionen oder Exit-Strategien.

Zielgruppen

Unsere Mandantinnen und Mandanten sind:

  • Tech-Startups und Scale-ups: Unterstützung bei der Skalierung digitaler Geschäftsmodelle und der Absicherung von Investor:innen-Verträgen.

  • IT-Dienstleister und Softwarehäuser: Beratung zu Lizenzmodellen, Partnerverträgen und internationaler Expansion.

  • Klassische Unternehmen: Begleitung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, z. B. durch die Einführung von ERP-Systemen oder KI-Lösungen.

  • E-Commerce- und Plattformbetreiber: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops, Marktplätzen und Abo-Modellen.

Warum ist das IT- und Softwarerecht heute besonders relevant?

Die Digitalisierung schreitet rasant voran und stellt Unternehmen vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen neue Technologien wie KI, Blockchain und Cloud-Computing enorme Wachstumschancen. Wir helfen Ihnen, diese Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren – ob bei der Entwicklung einer neuen App, der Einführung einer KI-Lösung oder der Expansion in internationale Märkte.

Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-, Software- und Datenschutzrecht sorgen wir dafür, dass digitale Geschäftsmodelle rechtssicher aufgestellt sind – national wie international.