
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Was umfasst Handels- und Gesellschaftsrecht?
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen zum Betreiben eines Unternehmens sowie dessen Organisation und Rechtsform. Es definiert Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführenden.
Was machen wir als Kanzlei?
• Gründung und Eintragung von Unternehmen ins Handelsregister
• Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
• Beratung bei Haftungsfragen und Konflikten zwischen Gesellschafter*innen
• Unterstützung bei Umwandlungen, Liquidationen oder Insolvenzen
Unser Anspruch ist es, euch eine rechtlich solide Grundlage für euren Geschäftserfolg zu bieten – von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.
„Corporate“ bezieht sich vor allem auf das Gesellschaftsrecht und die damit verbundenen internen Strukturen von Unternehmen. Dazu gehören Gründungen, Umwandlungen, M&A (Mergers & Acquisitions) sowie die Gestaltung von Gesellschafterverträgen und die Compliance.
Was machen wir als Kanzlei?
• Beratung bei Firmengründungen und Rechtsformwahl (z.B. GmbH, AG, UG)
• Erstellung und Prüfung von Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen
• Begleitung bei Unternehmensfusionen, -käufen und Umstrukturierungen
• Entwicklung und Implementierung effektiver Compliance-Strategien
Unser Ziel ist es, euer Unternehmen rechtssicher aufzustellen, damit ihr stabil wachsen könnt.