HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Was umfasst Handels- und Gesellschaftsrecht?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen zum Betreiben eines Unternehmens sowie dessen Organisation und Rechtsform. Es definiert Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführenden.

Was machen wir als Kanzlei?

• Gründung und Eintragung von Unternehmen ins Handelsregister

• Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

• Beratung bei Haftungsfragen und Konflikten zwischen Gesellschafter*innen

• Unterstützung bei Umwandlungen, Liquidationen oder Insolvenzen

Unser Anspruch ist es, euch eine rechtlich solide Grundlage für euren Geschäftserfolg zu bieten – von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.

„Corporate“ bezieht sich vor allem auf das Gesellschaftsrecht und die damit verbundenen internen Strukturen von Unternehmen. Dazu gehören Gründungen, Umwandlungen, M&A (Mergers & Acquisitions) sowie die Gestaltung von Gesellschafterverträgen und die Compliance.

Was machen wir als Kanzlei?

• Beratung bei Firmengründungen und Rechtsformwahl (z.B. GmbH, AG, UG)

• Erstellung und Prüfung von Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen

• Begleitung bei Unternehmensfusionen, -käufen und Umstrukturierungen

• Entwicklung und Implementierung effektiver Compliance-Strategien

Unser Ziel ist es, euer Unternehmen rechtssicher aufzustellen, damit ihr stabil wachsen könnt.