AKTUELLES - UNSER BLOG

Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht.

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Verwertungsgesellschaften Tantiemen für Musiker aus Drittstaaten

Musik kennt keine Grenzen. Daher musste sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob Musiker aus Staaten außerhalb der EU auch dann an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind, wenn sie keinen Wohnsitz in der EU haben und die Darbietung auch nicht im Gebiet des gemeinsamen Marktes aufgenommen wurde.

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BGH mit neuem Urteil zu Kraftwerks "Metall auf Metall"

Es gibt Neues im Gerichtsmarathon um die Tonaufnahmen von Kraftwerks “Metall auf Metall”, welche von Moses P. im Titel “Nur mir” von Sabrina Setlur eingesetzt wurden. Mit Presseerklärung hat der BGH sein heutiges Urteil „Metall auf Metall IV“ bekanntgegeben. Danach bleibt der Einbau von Samples in Tonaufnahmen eine Vervielfältigung, die grundsätzlich der Zustimmung des originären Rechteinhabers bedarf.

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EU-Generalanwalt: Schutz gegen Hassbeiträge auf Plattformen stärken

Am 4.6.2019 äußerte sich der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar mit wohlmöglich weitreichenden Folgen für Facebook und andere Social Media Plattformbetreiber. In der Rechtssache C-18/18 geht es um den Wunsch der österreichischen Politikerin Glawischnig-Piesczek, Facebook möge bitte nicht nur einen konkreten, sie ehrverletzenden Beitrag eines Nutzers löschen, sondern die Plattform auch auf sinngleiche Pöbeleien gegen sie durchforsten und entsprechende löschen. Dies ging Facebook zu weit.  Also wehrte sich der US-Gigant bis die Sache beim Obersten Gerichtshof Österreichs landete, der diese dem EuGH vorlegte.

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BGH: Vorlage an EuGH hinsichtlich Auskunftsanspruch gegen YouTube

Der Unterhaltungskonzern Constantin ist bekannt dafür, die Rechte an seinen Filmen robust zu verteidigen. Damit erzielte er im Sommer 2017 vor dem OLG Frankfurt (Urteil vom 22.08.2017 Az. 11 U 71/16) einen beachtlichen Teilsieg gegen YouTube. Das Berufungsgericht gestand dem klagenden Filmunternehmen zu, die hinter einem YouTube-Kanalbetreiber, welcher sich unter einem Benutzer-Pseudonym registriert hatte, liegende E-Mail Adresse im Wege der Auskunft heraus zu verlangen. Der Nutzer hatte verschiedene Filme, deren Rechte exklusiv bei Constantin lagen, zum öffentlichen Streaming auf die Plattform hochgeladen. Eine Herausgabe von Telefonnummern und IP-Adressen wollte dass Gericht der verletzten Filmproduzentin nicht zugestehen. Das Auskunftsverlangen hinsichtlich der E-Mail Adresse sah das Gericht jedoch von § 101 Absatz 3 Nr. 1 UrhG gedeckt.

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Sampling: Bald EuGH-Schützenhilfe für den BGH?

Im Mai 2016 hatte es in Karlsruhe einen großen Knall auf „Metall auf Metall“ gegeben. Unter Musikproduzenten wie Urheberrechtlern hatte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Beschwerde des Moses Pelham gleichermaßen hohe Frequenzwellen geschlagen. Denn seit der Erfindung des Samplings, der musikalischen Neuverarbeitung von kleinen Tonschnipseln vorbestehender Aufnahmen, ein Trend, der in den achtziger Jahren durch Hip-Hop und elektronische Musikrichtungen wie House in den USA an Fahrt in Richtung Massenmarkt aufgenommen hatte, war es in der Musikindustrie eigentlich Gang und Gebe gewesen ein sogenanntes „Sample Clearing“ durchzuführen.

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EuGH: Streichkäse genießt keinen Urheberschutz

Am 13.11.2018 urteilte der EuGH in der Rechtssache C-310/17, dass ein Streichkäse mit Crème Fraîche und Kräutern keinen Urheberschutz genießt. Insbesondere der Geschmack eines solchen Lebensmittels lasse sich nicht als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinner der Berner Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien definieren. „Ach ne, ist doch selbstverständlich!“ möchte der geneigte Urheberrechtler dazu eigentlich spontan kommentieren. Doch der EuGH machte es sich nicht ganz so leicht und begründete seine Vorlageentscheidung genauer.

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DSGVO: Fanseiten auf Facebook & Co.

Im Sommer hatte der EuGH in einem viel beachteten Urteil (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16) entschieden, dass die Betreiber von Fanseiten gemeinsam mit den Anbietern sozialer Netzwerke, hier Facebook, für den Datenschutz haften.

Ein solcher Betreiber ist nämlich an der Entscheidung, wie und wofür er personenbezogene Daten der Besucher seiner Fanpage verarbeitet, beteiligt. Er kann durch verschiedene Einstellungen der Seite diverse Daten über seine Zielgruppe und die einzelnen Fans erlangen. Er kann daraufhin sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich gestalten. Die Tatsache, dass sich der Inhaber der Fanseite, der von Facebook eingerichteten Plattform und ihrer Funktionalitäten, als Werkzeug für eigene Zwecke bedient, befreit ihn nicht von seinen Datenschutzpflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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EuGH zu Urheberverletzungen bei familiengenutzten Internetanschlüssen

Verzweifelt hatte der Beklagte vor dem Landgericht München versucht, sich auf sein Grundrecht auf Familienschutz zu beziehen. Er verwies darauf, dass der Internetanschluss auch von seinen Eltern genutzt worden sei. Der Verlag Bastei Lübbe hatte auf Schadensersatz geklagt, weil seine Hörbücher in einem File-Sharing-System auftauchten und für den Upload die IP-Adresse des Beklagten identifiziert worden war.

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Neuschwanstein und wie aus Märchen Marken werden

„Wir zahlen doch schon Steuern und sind es satt, an den Freistaat Bayern auch noch Lizenzgelder für unsere T-Shirts, Bierdeckel, Poster und Schneekugeln zu zahlen!“ Mit diesem Ansatz hatten sich vor mehreren Jahren diverse Souvenirhändler aus dem Regierungsbezirk Schwaben zusammengetan, um gegen die Eintragung der Unionswortmarke NEUSCHWANSTEIN durch den Freistaat vorzugehen.

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EuGH entscheidet in der Sache „Córdoba/Fotograf Renckhoff"

Im vorliegenden Fall hatte eine Schülerin ein Bild aus dem Netz kopiert, um dieses zitatweise als Beispiel in einem von ihr im Rahmen der Bearbeitung des staatlich angeordneten Unterrichtsstoffs angefertigten Schülerreferats einzufügen. Harmlos, möchte man zunächst meinen. Doch zusätzlich hatte sich die Schule erlaubt, das Referat zur Veranschaulichung des Unterrichtsstoffs und der Qualität der Schülerarbeiten an der Schule im Netz auf der Schulhomepage live zu stellen. Genau hieran stieß sich Fotograf Renckhoff und verklagte den Träger der Schule, das Land Nordrhein-Westphalen.

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