AKTUELLES - UNSER BLOG

Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht.

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Wie verhalte ich mich zur Corona-Krise bei der Arbeit?

Die aktuelle Krise um das Coronavirus hat mit voller Härte die Arbeitswelt getroffen. Unternehmer und Mitarbeiter sind gleichermaßen verunsichert, was jetzt gilt. Wir bringen etwas Licht in das Dunkel und ermuntern Sie gleichzeitig zur sachlichen Achtsamkeit.

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BGH: Vorlage an EuGH hinsichtlich Auskunftsanspruch gegen YouTube

Der Unterhaltungskonzern Constantin ist bekannt dafür, die Rechte an seinen Filmen robust zu verteidigen. Damit erzielte er im Sommer 2017 vor dem OLG Frankfurt (Urteil vom 22.08.2017 Az. 11 U 71/16) einen beachtlichen Teilsieg gegen YouTube. Das Berufungsgericht gestand dem klagenden Filmunternehmen zu, die hinter einem YouTube-Kanalbetreiber, welcher sich unter einem Benutzer-Pseudonym registriert hatte, liegende E-Mail Adresse im Wege der Auskunft heraus zu verlangen. Der Nutzer hatte verschiedene Filme, deren Rechte exklusiv bei Constantin lagen, zum öffentlichen Streaming auf die Plattform hochgeladen. Eine Herausgabe von Telefonnummern und IP-Adressen wollte dass Gericht der verletzten Filmproduzentin nicht zugestehen. Das Auskunftsverlangen hinsichtlich der E-Mail Adresse sah das Gericht jedoch von § 101 Absatz 3 Nr. 1 UrhG gedeckt.

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Sampling: Bald EuGH-Schützenhilfe für den BGH?

Im Mai 2016 hatte es in Karlsruhe einen großen Knall auf „Metall auf Metall“ gegeben. Unter Musikproduzenten wie Urheberrechtlern hatte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Beschwerde des Moses Pelham gleichermaßen hohe Frequenzwellen geschlagen. Denn seit der Erfindung des Samplings, der musikalischen Neuverarbeitung von kleinen Tonschnipseln vorbestehender Aufnahmen, ein Trend, der in den achtziger Jahren durch Hip-Hop und elektronische Musikrichtungen wie House in den USA an Fahrt in Richtung Massenmarkt aufgenommen hatte, war es in der Musikindustrie eigentlich Gang und Gebe gewesen ein sogenanntes „Sample Clearing“ durchzuführen.

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BGH: Ein Unterlassungsanspruch findet seine Grenzen auf YouTube

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Genügt das wirklich?

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DSM-Richtlinie der EU ohne Upload-Filter beschlossen

Selten ging es im EU-Parlament zum Urheberrecht so hin und her wie in diesem Sommer. Nun hat das Parlament am Mittwoch, den 12.09.2018 eine stark abgeänderte Fassung des Richtlinienentwurfs zum Digital Single Market (DSM) durchgewunken. Der auch in der Öffentlichkeit viel diskutierte Artikel zu den Filtertechniken für Content-Plattformen wie YouTube, Instagram oder Facebook ist dabei grundlegend geändert worden. Von den Inhaltserkennungstechniken ist nun keine Rede mehr. Die final abgestimmte Fassung geht einen weicheren Weg. Dessen Wirksamkeit für eine Reformierung des Lizenzmarktes wird sich noch zeigen müssen.

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Neuschwanstein und wie aus Märchen Marken werden

„Wir zahlen doch schon Steuern und sind es satt, an den Freistaat Bayern auch noch Lizenzgelder für unsere T-Shirts, Bierdeckel, Poster und Schneekugeln zu zahlen!“ Mit diesem Ansatz hatten sich vor mehreren Jahren diverse Souvenirhändler aus dem Regierungsbezirk Schwaben zusammengetan, um gegen die Eintragung der Unionswortmarke NEUSCHWANSTEIN durch den Freistaat vorzugehen.

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EuGH entscheidet in der Sache „Córdoba/Fotograf Renckhoff"

Im vorliegenden Fall hatte eine Schülerin ein Bild aus dem Netz kopiert, um dieses zitatweise als Beispiel in einem von ihr im Rahmen der Bearbeitung des staatlich angeordneten Unterrichtsstoffs angefertigten Schülerreferats einzufügen. Harmlos, möchte man zunächst meinen. Doch zusätzlich hatte sich die Schule erlaubt, das Referat zur Veranschaulichung des Unterrichtsstoffs und der Qualität der Schülerarbeiten an der Schule im Netz auf der Schulhomepage live zu stellen. Genau hieran stieß sich Fotograf Renckhoff und verklagte den Träger der Schule, das Land Nordrhein-Westphalen.

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BGH ermöglicht Dashcam-Nutzern die Beweisführung im zivilen Unfallprozess

Wer während der Fahrt Aufnahmen Dritter macht, insbesondere auch vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit Erkennbarkeit des Kennzeichens filmt, verstößt regelmäßig in erheblicher Weise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus hervorgehende Datenschutzrecht des Gefilmten. Nun nicht mehr laut des Bundesgerichtshofs.

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Insight Inbox 02/18

Eisige Temperaturen nicht nur zwischen Washington und Moskau. Unsere erwähnenswerten Meldungen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht...

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