AKTUELLES - UNSER BLOG

Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht.

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BGH mit neuem Urteil zu Kraftwerks "Metall auf Metall"

Es gibt Neues im Gerichtsmarathon um die Tonaufnahmen von Kraftwerks “Metall auf Metall”, welche von Moses P. im Titel “Nur mir” von Sabrina Setlur eingesetzt wurden. Mit Presseerklärung hat der BGH sein heutiges Urteil „Metall auf Metall IV“ bekanntgegeben. Danach bleibt der Einbau von Samples in Tonaufnahmen eine Vervielfältigung, die grundsätzlich der Zustimmung des originären Rechteinhabers bedarf.

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Freie Wahl des Gerichts bei Urheberverletzungen aus dem Ausland

Im Ausland erfreut sich die Verletzung von Urheberrechten weiterhin großer, wenngleich trauriger Beliebtheit. Da unrechtmäßig im Ausland gehostete Inhalte für das Publikum in Deutschland regelmäßig im Netz abrufbar sind und eine unerlaubte Handlung darstellen, ist der Weg zur deutschen Gerichtsbarkeit nach § 32 ZPO eröffnet. Zusätzlich gilt regelmäßig innerhalb Deutschlands der “fliegende Gerichtsstand”.

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BGH: Vorlage an EuGH hinsichtlich Auskunftsanspruch gegen YouTube

Der Unterhaltungskonzern Constantin ist bekannt dafür, die Rechte an seinen Filmen robust zu verteidigen. Damit erzielte er im Sommer 2017 vor dem OLG Frankfurt (Urteil vom 22.08.2017 Az. 11 U 71/16) einen beachtlichen Teilsieg gegen YouTube. Das Berufungsgericht gestand dem klagenden Filmunternehmen zu, die hinter einem YouTube-Kanalbetreiber, welcher sich unter einem Benutzer-Pseudonym registriert hatte, liegende E-Mail Adresse im Wege der Auskunft heraus zu verlangen. Der Nutzer hatte verschiedene Filme, deren Rechte exklusiv bei Constantin lagen, zum öffentlichen Streaming auf die Plattform hochgeladen. Eine Herausgabe von Telefonnummern und IP-Adressen wollte dass Gericht der verletzten Filmproduzentin nicht zugestehen. Das Auskunftsverlangen hinsichtlich der E-Mail Adresse sah das Gericht jedoch von § 101 Absatz 3 Nr. 1 UrhG gedeckt.

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Sampling: Bald EuGH-Schützenhilfe für den BGH?

Im Mai 2016 hatte es in Karlsruhe einen großen Knall auf „Metall auf Metall“ gegeben. Unter Musikproduzenten wie Urheberrechtlern hatte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Beschwerde des Moses Pelham gleichermaßen hohe Frequenzwellen geschlagen. Denn seit der Erfindung des Samplings, der musikalischen Neuverarbeitung von kleinen Tonschnipseln vorbestehender Aufnahmen, ein Trend, der in den achtziger Jahren durch Hip-Hop und elektronische Musikrichtungen wie House in den USA an Fahrt in Richtung Massenmarkt aufgenommen hatte, war es in der Musikindustrie eigentlich Gang und Gebe gewesen ein sogenanntes „Sample Clearing“ durchzuführen.

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BGH: Ein Unterlassungsanspruch findet seine Grenzen auf YouTube

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Genügt das wirklich?

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Neuschwanstein und wie aus Märchen Marken werden

„Wir zahlen doch schon Steuern und sind es satt, an den Freistaat Bayern auch noch Lizenzgelder für unsere T-Shirts, Bierdeckel, Poster und Schneekugeln zu zahlen!“ Mit diesem Ansatz hatten sich vor mehreren Jahren diverse Souvenirhändler aus dem Regierungsbezirk Schwaben zusammengetan, um gegen die Eintragung der Unionswortmarke NEUSCHWANSTEIN durch den Freistaat vorzugehen.

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Parteien und Musiknutzung im Wahlkampf

Die Landtagswahlen im größten Flächenstaat Deutschlands stehen an. Und dass man in Bayern wichtige Botschaften mit Musik verbindet, ist nicht nur Brauch auf dem Oktoberfest. Da sich der amtierende Ministerpräsident Markus Söder offen zum Rock’n Roll bekennt, ja, sich selbst sogar fesch als „Altrocker“ betitelt, geht die Sorge im Musikgeschäft um, einmal mehr könnte zum Wahlkampfauftakt der Volumenregler an der Saalbeschallung hochgedreht werden. „Born In The Nürnberg“ würde Söder wohlmöglich singen, während seine Partei sich im Hintergrund schonmal zu einem Chor von „Sympathy For The Devil“ Probe dirigieren ließe.

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Europäische Inhalte im Wertesystem amerikanischer Videoplattformen

Seit der Absage von ARD und ZDF im Jahr 2013 war es still geworden um das Konzept einer gemeinsamen deutschen Großmediathek, welche – so die Idee - dem Publikum senderübergreifend den Zugriff auf die großen und schönen Kataloge des deutschen Fernsehens ermöglichen sollte. Die Hürden des Bundeskartellamtes wurden damals von den Öffentlich-Rechtlichen als zu hoch bewertet, da eine preisliche und damit wettbewerbswidrige Koordination bei einer gemeinsamen Unternehmung im Raum stand.

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BGH ermöglicht Dashcam-Nutzern die Beweisführung im zivilen Unfallprozess

Wer während der Fahrt Aufnahmen Dritter macht, insbesondere auch vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit Erkennbarkeit des Kennzeichens filmt, verstößt regelmäßig in erheblicher Weise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus hervorgehende Datenschutzrecht des Gefilmten. Nun nicht mehr laut des Bundesgerichtshofs.

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