Seit der Absage von ARD und ZDF im Jahr 2013 war es still geworden um das Konzept einer gemeinsamen deutschen Großmediathek, welche – so die Idee - dem Publikum senderübergreifend den Zugriff auf die großen und schönen Kataloge des deutschen Fernsehens ermöglichen sollte. Die Hürden des Bundeskartellamtes wurden damals von den Öffentlich-Rechtlichen als zu hoch bewertet, da eine preisliche und damit wettbewerbswidrige Koordination bei einer gemeinsamen Unternehmung im Raum stand.
Read MoreEisige Temperaturen nicht nur zwischen Washington und Moskau. Unsere erwähnenswerten Meldungen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht...
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