Am Ende nützte es nichts. Das Landesarbeitsgericht hat mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht einmal eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Nichts von der einst so stolzen AirBerlin ist nach § 613a BGB auf eine andere Fluggesellschaft übergegangen. Mitte Januar bestätigte das LAG Berlin dies durch mehrere Urteile.
Read MoreFür das frühere Cockpit-Personal der insolventen AirBerlin stellt sich die Frage nach einem, zumindest teilweisen Betriebsübergang auf die Deutsche Lufthansa. Diese hatte zirka ein Drittel der AirBerlin-Flotte, darunter diverse A320-Luftfahrzeuge übernommen.
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