Wer während der Fahrt Aufnahmen Dritter macht, insbesondere auch vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit Erkennbarkeit des Kennzeichens filmt, verstößt regelmäßig in erheblicher Weise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus hervorgehende Datenschutzrecht des Gefilmten. Nun nicht mehr laut des Bundesgerichtshofs.
Read MoreImmer wieder kommt die Frage auf, ob Mitarbeiter im Verarbeitungsbereich personenbezogener Daten zukünftig noch explizit auf das Datengeheimnis zu verpflichten sind.
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