Das neue Jahr beginnt mit der Fortsetzung spannender Themen aus dem Alten. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. In unserem Blog vom 13. Juni 2018 hatten wir über die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Influencerin Vreni Frost berichtet. Ihr war im vergangenen Mai verboten worden, bestimmte Instagram-Beiträge ohne Werbekennzeichnung online zu stellen.
Read MoreEine Werbeschaltung über Influencer will konzeptionell gut geplant sein. Eine Reihe von Influencern mit der Bewerbung eines Produktes losmarschieren zu lassen, ist kein Selbstläufer. Dies war eine der wesentlichen Lehren, die wir aus unserem ersten Media-Workshop vom 09.11.2018 in Hamburg mitnehmen konnten. In unserer Kanzlei trafen sich Experten und Entscheider aus der Werbe- und Musikbranche, um Möglichkeiten und Grenzen des Influencer-Marketing in der Musikvermarktung zu diskutieren. Gastredner Björn Wenzel, Geschäftsführer der Agentur Lucky Shareman und Experte auf dem Influencer-Werbemarkt, stellte lebhaft dar, auf welche Mechanismen es bei der Influencer-Werbung ankommt.
Read MoreDas Landgericht Berlin (Urteil v. 24.05.2018 - Az.: 52 O 101/18) hat der Instagram-Bloggerin Vreni Frost verboten, mit In-Picture-Verlinkungen auf Mode- und Bekleidungsmarken Werbung zu betreiben, ohne dies ausreichend als Werbeaktivität zu kennzeichnen. Das Gericht betritt damit einen weniger neuen Bereich, als manche Internet-Blogger glauben. Letztere regen sich derzeit über den Richterspruch im Einstweiligen Verfügungsverfahren ziemlich auf. Dass aber Schleichwerbung unzulässig ist, galt schon vor dem Launch von Instagram. Die Grenzen zwischen Privatem, Produktliebe und Werbung verschwimmen im Netz. Das hat auch das Gericht in seiner Entscheidung nicht verkannt.
Read MoreWer erinnert sich nicht an den berühmten Satz von Google’s Eric Schmidt: „Wenn Sie wollen, dass jemand etwas über Sie nicht erfahren sollte, dann sollten Sie es am Besten gar nicht erst tun.“
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