AKTUELLES - UNSER BLOG

Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht.

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EuGH nimmt Social Media Plattformen zu Hassbeiträgen in die Pflicht

Anfang Oktober entschied der EuGH mit deutlichen Worten, was sich zuvor aufgrund der Empfehlung des Generalanwalts bereits abgezeichnet hatte. Social Media und andere Meinungsäußerungsplattformen müssen künftig nach Aufforderung ihr Angebot auf Hassbeiträge durchforsten. Die Löschungspflicht kann sich gegebenenfalls auch auch weltweit erstrecken.

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Xavier Naidoo erfolgreich gegen Antisemitismus Vorwurf

Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte auf einer Diskussionsveranstaltung im Sommer 2017 mächtig daneben gegriffen, als sie Xavier Naidoo als „strukturell nachweisbaren Antisemiten“ bezeichnete. Dafür kassierte sie nun auch in der Berufung beim OLG Nürnberg die Quittung. Das Gericht bestätigte, dass die Äußerung der Referentin, wenngleich noch im Rahmen der Meinungsfreiheit, diskriminierenden „an-den-Pranger-stellenden“ Charakter habe, erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Künstlers eingreife und daher nicht gerechtfertigt sei.

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EU-Generalanwalt: Schutz gegen Hassbeiträge auf Plattformen stärken

Am 4.6.2019 äußerte sich der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar mit wohlmöglich weitreichenden Folgen für Facebook und andere Social Media Plattformbetreiber. In der Rechtssache C-18/18 geht es um den Wunsch der österreichischen Politikerin Glawischnig-Piesczek, Facebook möge bitte nicht nur einen konkreten, sie ehrverletzenden Beitrag eines Nutzers löschen, sondern die Plattform auch auf sinngleiche Pöbeleien gegen sie durchforsten und entsprechende löschen. Dies ging Facebook zu weit.  Also wehrte sich der US-Gigant bis die Sache beim Obersten Gerichtshof Österreichs landete, der diese dem EuGH vorlegte.

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PEGIDA, das ZDF und ein Polizei-Einsatz

Sechs setzen! Hätte man sich in der Polizeischule wohl anhören müssen. Wer sich die Bildaufnahmen von der Personalienfeststellung des ZDF-Teams am Rande eine Pegida-Demonstration in Dresden genau anschaut, vernimmt dort einen klaren Hinweis des Reporters Arndt Ginzel, man sei ein Presseteam, welches hier eine Berichterstattung von der Demonstration mache. Dass ein Polizeibeamter daraufhin erwidert „dies spielt hier erstmal keine Rolle“ ist freilich ein Schuss ins Kontor. Denn das oberste Gebot der staatlichen Ordnungsbehörden besteht darin die Grundrechte umfassend zu schützen und anzuwenden. Hat der Polizeibeamte Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) hier nicht gekannt oder falsch ausgelegt?

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