Seit der Absage von ARD und ZDF im Jahr 2013 war es still geworden um das Konzept einer gemeinsamen deutschen Großmediathek, welche – so die Idee - dem Publikum senderübergreifend den Zugriff auf die großen und schönen Kataloge des deutschen Fernsehens ermöglichen sollte. Die Hürden des Bundeskartellamtes wurden damals von den Öffentlich-Rechtlichen als zu hoch bewertet, da eine preisliche und damit wettbewerbswidrige Koordination bei einer gemeinsamen Unternehmung im Raum stand.
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