Am Ende nützte es nichts. Das Landesarbeitsgericht hat mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht einmal eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Nichts von der einst so stolzen AirBerlin ist nach § 613a BGB auf eine andere Fluggesellschaft übergegangen. Mitte Januar bestätigte das LAG Berlin dies durch mehrere Urteile.
Read MoreEin Thema, dass auch in Branchen außerhalb der Finanzwelt vorkommen kann: Bonusansprüche der Mitarbeiter. Es stellt sich bei Boni stets die Frage der arbeitsvertraglichen Regelung.
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