AKTUELLES - UNSER BLOG

Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht.

AB AB

LAG Berlin: Bei AirBerlin kein (Teil-)Betriebsübergang

Am Ende nützte es nichts. Das Landesarbeitsgericht hat mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht einmal eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Nichts von der einst so stolzen AirBerlin ist nach § 613a BGB auf eine andere Fluggesellschaft übergegangen. Mitte Januar bestätigte das LAG Berlin dies durch mehrere Urteile.

Weiterlesen