Arbeitsverträge können nicht nur auf maximal zwei Jahre befristet abgeschlossen werden. Auch eine längere Befristung ist mit Sachgrund möglich. Einer dieser Gründe ist der nur vorübergehende Einsatzbedarf einer Arbeitskraft nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG. Die projektbezogene Befristung ist häufiger Sachgrund im Arbeitsverhältnis. Wir gehen auf die Grundzüge der Umsetzung einer solchen Befristung ein.
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