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Verwertungsgesellschaften Tantiemen für Musiker aus Drittstaaten
Musik kennt keine Grenzen. Daher musste sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob Musiker aus Staaten außerhalb der EU auch dann an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind, wenn sie keinen Wohnsitz in der EU haben und die Darbietung auch nicht im Gebiet des gemeinsamen Marktes aufgenommen wurde.