Die Erben von Loriot dachten vielleicht, sie könnten ebenso komisch wie der Vater wirken, als sie post mortem vor Gericht nach § 97 UrhG auf Unterlassung des berühmten Ausspruchs von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta!“ klagten. Weit gefehlt. Komisch ist diese Gangart zu Gericht nun wirklich nicht, eher befremdlich.
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