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Dienstwagenregelung bei Freistellung und Krankschreibung

Häufig dürfen betrieblich zur Verfügung gestellte Fahrzeuge auch privat genutzt werden. Der Arbeitgeber trägt dann alle Kosten einschließlich Benzin bis zur Landesgrenze und die Familie des Vertriebsmitarbeiters freut sich über Papis schönes Auto für die Sommerferien. Das hat seinen Preis. Ein Prozent vom Listenpreis werden versteuert. Kostet zum Beispiel der schicke SUV brutto EUR 50.00.-, so muss sich der Arbeitnehmer monatlich 500 Euro als geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung zuschreiben lassen und diesen voll versteuern. Auch dies lohnt sich, da ein rein privat finanziertes Neufahrzeug in der Regel teurer im Unterhalt wäre. Was aber gilt, wenn es zur Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses kommt und der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung freigestellt wird?

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