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BGH ermöglicht Dashcam-Nutzern die Beweisführung im zivilen Unfallprozess
Wer während der Fahrt Aufnahmen Dritter macht, insbesondere auch vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit Erkennbarkeit des Kennzeichens filmt, verstößt regelmäßig in erheblicher Weise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus hervorgehende Datenschutzrecht des Gefilmten. Nun nicht mehr laut des Bundesgerichtshofs.