Arbeitgeber haben regelmäßig keinen Anspruch auf die private Handynummer von Mitarbeitern
Arbeitsrecht
„Ruf mich nicht an!“
Arbeitgeber haben regelmäßig keinen Anspruch die private Handynummer von Mitarbeitern mitgeteilt zu bekommen
Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen (Urteile vom 16.05.2018, Az. 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) ausgeurteilt.
Ein lokaler Arbeitgeber öffentlicher Hand hatte das System seiner Notdienst-Rufbereitschaft geändert. In diesem Zusammenhang hatte er von der Belegschaft die Bekanntgabe ihrer privaten Mobilfunknummer verlangt, um sie gegebenenfalls auch außerhalb des Bereitschaftsdienstes erreichen zu können.
Die Richter urteilten, die Herausgabe einer privaten Mobilfunknummer stelle bereits aus Gründen eines effizienten Datenschutzes einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welcher durch ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein müsse. Dies verneint des LAG vorliegend.
Der Arbeitnehmer könne sich aufgrund der ständigen Erreichbarkeit dem Arbeitgeber ohne Rechtfertigungsdruck nicht mehr entziehen und so nicht zur Ruhe kommen. Auf die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich kontaktiert und im Notfall herangezogen zu werden, komme es nicht an. Der Arbeitgeber habe durch die Änderung seines bestehenden Systems der Rufbereitschaft selbst die Problemlage herbeigeführt und ihm stünden andere Möglichkeiten zur Absicherung gegen Notfälle zur Verfügung. Die vollen Urteilsgründe liegen uns noch nicht vor.
Stellt das Gericht jedoch in seiner Abwägung primär auf den drohenden Rechtfertigungsdruck von Arbeitnehmern ab, so dass diese kaum noch zur Ruhe kämen, so dürfte sich die Rechtsprechung vom Datenschutz weg hin zum Arbeitnehmerschutz drehen, da unter diesem Gesichtspunkt der Arbeitnehmer auch keine Bereitschaft zeigen müsste, sich auf einem Firmenhandy erreichbar zu halten. Die Überlassung eines Firmenhandys ist datenschutzrechtlich von deutlich geringerer Relevanz als die Verbindung zwischen dem Betroffenen und seiner privaten Mobilnummer.
Zwischendurch so oder so auch mal abzuschalten liegt freilich im Trend.
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