Eurovision Song Contest (ESC) nicht in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken
Medienrecht
„In Kürze geht es weiter“
Warum aus rechtlichen Gründen dieser Beitrag (hier Eurovision Song Contest) einmal mehr nicht zur Verfügung steht
Während sich der Bundesgerichtshof in diesen Tagen intensiv mit der Frage der urheberrechtlichen Haftung von YouTube beschäftigt, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der US-amerikanischen Streaming-Tochter von Google eine folgenreiche Zusammenarbeit ausgebaut. Einmal mehr müssen sich die Gebührenzahler darüber wundern, dass, wenn in den Mediatheken von ARD und ZDF über den diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) aus Portugal berichtet wird, die Smartphone- und Computerbildschirme schwarz bleiben.
In den FAQ („Frequently Asked Questions“) der offiziellen Eurovision-Website findet man eine Antwort: Die Bildaufnahmen aus der Übertragungshalle des Finales stehen nur auf YouTube im dafür eigens eingerichteten ESC-Kanal zur Verfügung. Dort findet man alle Videos mit reichlich Werbung bestückt. Die Eurovision ist allerdings eine hundertprozentige Marke und Veranstaltung der European Broadcast Union (EBU), welche sich als Dachgesellschaft wiederum ausschließlich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der EU-Länder heraus legitimiert und aus diesen Quellen heraus auch personell besetzt und finanziert wird . Abgekürzt lässt sich also sagen, dass jeder Gebührenzahler die EBU und somit auch den ESC mitfinanziert.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass es der ARD nicht gelungen ist die Online-Ausstrahlungsrechte des Eurovision Song Contest für ihre Mediatheken zu sichern, sondern diese Rechte von der EBU einem Kanal auf einer US-amerikanischen privaten Medienplattform exklusiv vorbehalten werden. Dem modernen Rundfunkauftrag der Öffentlich-Rechtlichen entspricht es auch, wenn sich die Sender mehr bemühen, die Ausstrahlungslücken in den Mediatheken endlich besser zu schließen.
Kontaktieren Sie uns zum Thema "Dualen Rundfunk und Diversifizierung der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten".