Coronavirus: Staatliche Unterstützung für Unternehmen

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„Geld für alle“
Die Bundesregierung unterstützt Bürger und Unternehmen mit einem beispiellosen Maßnahmepaket in der Geschichte Deutschlands

Die Folgen des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) haben bereits jetzt sämtliche Unternehmen aller Branchen erreicht. Die Dynamik der stetigen Ausbreitung des Virus und damit einhergehenden Erkrankungen an COVID-19 stellt nicht nur die Medien- und Unterhaltungsbranche täglich vor neue Herausforderungen.

Nachdem das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. März 2020 bereits einen „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ verkündet hatten, billigte das Bundeskabinett am 23. März 2020 Nothilfen im Umfang von mehreren hundert Milliarden Euro. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Die wesentlichen Maßnahmen sind:

1. Flexibilisierung von Kurzarbeitergeld

Mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ hat die Bundesregierung rückwirkend zum 01.03.2020 diverse Erleichterungen für die Kurzarbeit beschlossen. Unter anderem:

  • Die Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb von 30 Prozent auf bis zu 10 Prozent;

  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitkonten;

  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer;

  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit;

Siehe auch unseren Blogbeitrag „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“. 

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Ab sofort steht das KfW-Sonderprogramm 2020 zu Verfügung. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert, unter anderem:

  • Stundungen von Steuerzahlungen werden erleichtert;

  • Vorauszahlungen können im Fall zu erwartender Einbußen leichter angepasst werden;

  • auf Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontopfändungen, beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, wenn der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung nachweisen kann, unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen zu sein.

Auch kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, sowie Selbstständige und Freiberufler können das Programm in Anspruch nehmen. Dies findet über die eigene Hausbank bzw. den jeweiligen Finanzierungspartner statt. 

3. Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.

4. Milliarden-Schutzschild für Betriebe
Der Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten soll ebenfalls erleichtert werden. Die bestehenden Instrumente zur Ergänzung der Kreditangebote privater Banken werden aus-geweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unter anderem:

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit (Universell) werden gelockert;

  • Die bisherige Umsatzgrenze für das Programm wird für größere Unternehmen von zwei Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro erhöht;

  • Auch die Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften sollen verbessert werden. Diese umfassen unter anderem

o   Die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro);

o   höhere Risikoübernahmen des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft;

o   verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen: Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro sollen die Bürgschaftsbanken eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.

5. Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro federt sie die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen. Ziel ist es dabei auch, einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen zu verhindern.

Ausführliche Informationen und Anlaufstellen mit Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Unser Praxistipp: Egal ob Unternehmer oder Freiberufler, machen Sie sich frühzeitig mit den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten vertraut, um nicht als letztes in der Reihe zu stehen oder Fristen zu verpassen.

Sie haben kurzfristig rechtliche Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne zum Thema „Rechtsfragen der Unternehmenssicherung in der Corona-Krise“