Encore une fois! Zur Vertagung der DSM-Copyright-Richtlinie der EU

Urheberrecht

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"Bitte gehen Sie nochmal über Los!"
Warum die Vertagung der DSM-Richtlinie eine Chance für alle birgt

Vergangene Woche zitterten beide Seiten, Befürworter wie Gegner, der bevorstehenden Urheberrechtsrichtlinie, welche die EU-Kommission unter dem Stichwort „Digital Single Market“ (DSM) seit Ende 2016 vorbereitet hatte. Der CDU-Abgeordnete Axel Voss hatte sich mit seiner Vorlage zum 5. Juli 2018 verschätzt. Mit 317 zu 278 Stimmen und 31 Enthaltungen verschob das EU-Parlament eine Entscheidung über die Zukunft des Urheberrechts zunächst in den September. Dies lässt Raum für weitere Korrekturen und Beratungen.

Die Fronten haben sich weiter radikalisiert. Während Verbände von Urhebern und Verwertungsgesellschaften den Siegeszug der Plattformbetreiber, sowie eine weitere Talfahrt für die Wertigkeit ihrer Rechte befürchten, sieht der Technologiesektor gemeinsam mit den Protagonisten eines freien Netzes das Ende der Ausdrucksfreiheit im Internet, wenn die Richtlinie kommt. Beide Seiten haben profunde Argumente.

Die jetzige Atempause bietet die Chance, sich den Richtlinienentwurf noch einmal genauer anzuschauen. Die viel zitierten "Upload-Filter" sind sicher keine gute Idee das Urheberrecht effizient zu verteidigen. Was die Richtlinie bisher zu wenig beachtet, ist ein fein abgestuftes System im Spannungsfeld zwischen einem starken Exklusivrecht des Urhebers und dem Interesse der Allgemeinheit an einem Zugriff auf vorbestehende Werke zum Zwecke der Sicherung kultureller Vielfalt gegen angemessene Kompensation des Rechteinhabers, auf dessen Werke zur Nutzung und Weiterentwicklung zugegriffen wird. Das prominenteste Beispiel sind die Coverversionen auf YouTube, die die Richtlinie bisher nicht im Blick hatte. Zu denken ist auch an audio-visuelle Kollagen, Berichterstattungen, Bildungsangebote, Zitate, Satire und ähnliche Ausdrucksformen, die ohne die Nutzung vorbestehender Werke schlichtweg nicht auskommen. Dass all diese Bereiche kultureller und informativer Vielfalt nicht gefährdet werden, hat der Richtlinienentwurf versäumt zu erklären. Da halfen auch Last-Minute-Aufrufe von Sir Paul McCartney nicht.

Um das Value Gap zu schließen, muss das Verständnis der Kreativindustrie für die Geschäftsmodelle und die gesammelten Nutzungsdaten von Plattformen wie YouTube, Facebook etc. noch viel besser geschärft werden. Erst wenn auch der letzte Komponist und Verleger versteht, durch welche Mechanismen zum Beispiel die Firma Google beim Streaming seiner Werke und Kataloge mittels tausender Kontaktpreisen bei Werbeschaltung Geld verdient, ist der Weg für eine bessere Rechtsdurchsetzung optimal geebnet. Dann braucht es auch keine Upload-Filter, sondern nur noch ein effizientes Inkasso-, Verteilungs- und Ausschüttungssystem.

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